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Mehrphasenausbildung



Innerhalb eines Jahres nach dem Führerscheinerwerb bist Du gesetzlich verpflichtet 3 weitere Phasen zu absolvieren, sonst ist er wieder weg.
Bitte beachten: Zwischen den Modulen sollte mindestens 1 Monat Abstand sein und zwischen der 1. Perfektionsfahrt und der 2. Perfektionsfahrt müssen mindestens 3 Monate liegen (auch im Falle der gesetzlichen Nachfrist von 4 Monaten)

Für wen gilt die Mehrphasenausbildung?
Für alle Führerscheinneulinge, die den Führerscheinantrag für die Klasse(n) A, B oder AB nach dem 01.01.2003 bei der Polizei eingereicht haben. Also für all jene, die jetzt den Führerschein erwerben.

Wieviele Schulungen gibt es?
1. Perfektionsfahrt (bei L17 entfällt die 1. Perfektionsfahrt), Fahrsicherheitstraining (für die Klasse A gilt NUR das Fahrsicherheitstraining), 2. Perfektionsfahrt

Was passiert, wenn die Schulungen nicht gemacht werden?
Zuerst wird eine 4 monatige Nachfrist von der Behörde angeordnet. Werden die Schulungen trotzdem nicht gemacht, wird das Entzugsverfahren von der Behörde eingeleitet, und es kommt zum Führerscheinentzug.


Monate Grundausbildung B
mit Prüfung
Grundausbildung L17
mit Prüfung
Grundausbildung A
mit Prüfung
0
1
2 1.
Perfekt-
ionsfahrt
3

Fahr-
sicher-
heits-
training

Fahr-
sicher-
heits-
training
Fahr-
sicher-
heits-
training
4
5
6
7 2.
Perfekt-
ionsfahrt
Perfekt-
ionsfahrt
8
9
10
11
12


Die Grafik zeigt, wann die entsprechenden Module absolviert werden können. Die Perfektionsfahrten und das Fahrsicherheitstraining können in unserer bzw. durch unsere Fahrschule durchgeführt werden.




© Fahrschule Michelbeuern